Information neue Schützen

Ablauf für neue Schützen

Erstmal herzlich Willkommen bei der Schützengesellschaft 1857 Dieburg e.V.!

Hier beginnt die Reise zur eigenen WBK:

Um die grundlegenden Abläufe und Sicherheitsregeln kennen zu lernen, verbringt man die ersten 2-3 Mal auf dem Luftgewehrstand. Hier entscheidet auch schon, ob man eher eine Lang- oder eine Kurzwaffe benutzen möchte. Für was man sich entscheidet ist je nach Schütze/in unterschiedlich. Am besten ist es, wenn man beides ausprobiert. Schlussendlich fällt die eigentliche Entscheidung nach einem Jahr, wenn es darum geht, welche Waffe man beantragen möchte.

Danach geht es weiter mit Kleinkaliber. Wenn hier der sichere Umgang gezeigt wird bietet die Schützengesellschaft auch Training für neue Schützen mit Leihwaffen an. Momentan wird das bereitstellen von Waffen durch unseren 2. Vorsitzenden (Herrn Oliver Würz) durchgeführt. Mittwochs ist das Schießen mit Kurzwaffen und freitags mit Langwaffen möglich. Wir bitten dies vorher mit Herrn Würz abzustimmen.

Der Weg zur eigene WBK

Nun beginnt das erste Jahr.

Um eine eigene WBK (Waffenbesitzkarte) beantragen zu können, muss man mindestens 1 Jahr in einem Schützenverein Mitglied sein, welcher bei einem anerkannten Verband (z.B. DSB oder BDS) gelistet ist.

Hier muss man entweder 12 mal regelmäßig (1x pro Monat) oder 18 mal unregelmäßig in einem Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben (Luftdruckwaffen sind erlaubnisfrei und zählen nicht dazu).

Vor dem Antrag zur WBK muss auch eine Waffensachkunde mit Prüfung abgelegt werden. Die erforderlichen Kurse werden von verschiedenen Veranstaltern in gewissen Abständen angeboten.

Weiter muss ein Waffenschrank für die zu beantragende Waffe besorgt werden (Klasse 0 oder 1 Schrank). Erfahrungsgemäß ist hier ein etwas größerer Schrank zu wählen, da gerne noch weitere Waffen dazu kommen, wenn man diesen Sport ernst betreiben möchte.

Nach Abgabe des Antrags wird durch die entsprechende Behörde auf das Vorliegend von Eintragungen geprüft, welche gegen die Aussprache der Zuverlässigkeit sprechen würden. Die gilt auch für Eintragungen beim Verfassungsschutz. Weiter wird ein Führungszeugnis benötigt. Sollten hier etwaige Einträge vorhanden sein, sollte man dies Vorab mit der zuständigen Behörde klären, ob dies zu Problemen bei der Beantragung führen könnte. Natürlich sollten im besten Fall keine Einträge vorhanden sein, damit eine Zuverlässigkeit ausgesprochen werden kann. Achtung: eine erteilte Zuverlässigkeit kann auch wieder aberkannt werden!

Generell stehen wir bei der Beantragung der WBK gerne zur Verfügung.

Weitere Infos

Grundlegend gibt es 3 verschiedene WBKs:

Gelb:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkusssionswaffen)

Grün:

  • Mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber)
  • Langwaffen wie Einzellader, Repetierbüchsen, Repetierflinten, Selbstladebüchsen, und Selbstladeflinten.

Jeden einzelnen Erwerb einer Waffe muss bei der zuständigen Waffenbehörde vorab beantragt werden. In Hessen ist dafür die Waffenbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in deren Gebiet sich euer gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) befindet. Wenn ihr eine Erlaubnis dafür erhalten, habt ihr ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit, um die genehmigte Waffe zu erwerben.

Den tatsächlichen Erwerb müsst ihr innerhalb von 14 Tagen bei eurer Waffenbehörde anmelden. Dabei müsst ihr auch die vollständigen Personalien (Vorname, Name, Wohnort und Straße) der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers angeben. Dies gilt auch, wenn die Vorbesitzerin oder der Vorbesitzer eine mit Schusswaffen handelnde Person ist.

Rot:

Eine rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen. Die rote Waffenbesitzkarte kann ausschließlich von Waffen-Sammelnden oder Waffen-Sachverständigen beantragt werden.

Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben.

Quelle: www.waffe-digital.hessen.de